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Inhaltsverzeichnis
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Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei
1. Leitsätze
2. Dienstkleidung
3. Haar- und Barttracht
4. Tätowierungen und Körpermodifikationen
5. Schmuck/Sonstiges
6. Verpflichtung, auf bestimmtes Erscheinungsbild zu verzichten
7. Ausnahmen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2030
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7.
Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen kann auf Anordnung durch den jeweiligen Vorgesetzten zum Beispiel bei Vorliegen entsprechender dienstlicher Notwendigkeit von diesen Grundsätzen abgewichen werden.