Inhalt
54.1
Dienststellen, die Kryptomittel handhaben, bestellen mindestens eine Person und eine Vertretung, die Aufgaben der Kryptoverwaltung wahrnehmen.
54.2
Beim Wechsel der berechtigten Person ist der Bestand zu überprüfen und ein Bestandsbericht (Übergabeprotokoll) zu fertigen.
54.3
Weitere Aufgaben der Kryptoverwaltung sind der Anlage 1 zu entnehmen.