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Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) Vom 7. Mai 2001 (GVBl. S. 255) BayRS 2236-9-3-K (§§ 1–30)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeines (§§ 1–7)
§ 1 Prüfungsarten, Berufsbezeichnung
§ 2 Durchführung der Prüfung
§ 3 Zentrale Prüfungsorgane
§ 4 Aufgaben des Prüfungsausschusses
§ 5 Aufgaben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
§ 6 Aufgaben der Prüfungsstelle
§ 7 Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
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Zweiter Teil Zulassung zur Prüfung (§§ 8–11)
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Dritter Teil Inhalt und Verfahren der Prüfung (§§ 12–24)
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Vierter Teil Prüfungsgebühren (§§ 25–29)
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Fünfter Teil Schlussvorschriften (§ 30)
[Schlussformel]
Inhalt
ÜDPO
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 07.05.2001
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§ 4
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss berät das Staatsministerium in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und hat ein Vorschlagsrecht bei der Bestellung der Prüfer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2).