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TV-EL
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 23.07.2007
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. ²Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. ³Im Fall einer Kündigung wird die Nachwirkung dieses Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
(2) Der Tarifvertrag vom 9. Dezember 2004 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern tritt ab 1. November 2006 außer Kraft.