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TV-EL
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 23.07.2007
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern
(TV-EL)

Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch den Staatsminister der Finanzen,
und
wird Folgendes vereinbart: