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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL) (§§ 1–6)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen und Höhe der ergänzenden Leistung
§ 3 Ergänzende Leistung für Kinder
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Übergangsbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
TV-EL
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 23.07.2007
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Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern
(TV-EL)
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch den Staatsminister der Finanzen,
und
…
wird Folgendes vereinbart: