Inhalt

StKO
Text gilt ab: 01.08.2021
Fassung: 16.10.2019
§ 9
Ausbildungsdauer, Semester und Ferien
(1) 1Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester, bei Besuch des Vorkurses drei Semester. 2Die Ausbildung im sprachbildenden Vorsemester (DSH-Kurs) dauert in der Regel ein Semester.
(2) 1Beginn und Ende des Semesters und der Ferien orientieren sich unter Berücksichtigung der Verwaltungsgeschäfte am Studienkolleg Univ. an den bayerischen Universitäten und am Studienkolleg FH an der Hochschule Coburg. 2Einzelheiten legt die Studienkollegleitung fest.