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StKO
Text gilt ab: 01.08.2021
Fassung: 16.10.2019
§ 11
Sprachbildende Vorsemester
Das sprachbildende Vorsemester (DSH-Kurs) am Studienkolleg FH (Anlage 2) endet mit der „Deutschen Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (DSH)“ auf der Grundlage der vom Staatsministerium erlassenen und bei der Hochschulrektorenkonferenz registrierten Prüfungsordnung.