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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) Vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 509) BayRS 12-3-I (Art. 1–42)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (Art. 1–8)
  • Bereich reduzierenZweiter Abschnitt Überprüfungsarten (Art. 9–12)
  • Art. 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
  • Art. 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
  • Art. 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
  • Art. 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Datenerhebung und Verfahren (Art. 13–22)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung (Art. 23–28)
  • Bereich erweiternFünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nicht-öffentlichen Bereich (Art. 29–36)
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften (Art. 37–42)
  • [Schlussformel]

Inhalt

BaySÜG
Text gilt ab: 01.09.2020
Fassung: 27.12.1996
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Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten

Art. 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
Art. 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
Art. 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
Art. 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
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