- 1.
-
Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere,
- 2.
-
Geburtsdatum, Geburtsort,
- 2a.
-
Geschlecht,
- 3.
-
Staatsangehörigkeit, auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten,
- 4.
-
Familienstand und das Bestehen einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft,
- 5.
-
Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, in jedem Fall aber in den vergangenen fünf Jahren,
- 6.
-
ausgeübter Beruf,
- 7.
-
Arbeitgeber und dessen Anschrift,
- 8.
-
Anzahl der Kinder,
- 8a.
-
private und berufliche telefonische und elektronische Erreichbarkeit,
- 9.
-
im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Verhältnis zu diesen Personen),
- 10.
-
Eltern, Stief- oder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz),
- 11.
-
Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, Wehr- oder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Aufenthaltsort,
- 12.
-
Nummer des Personalausweises oder Reisepasses sowie die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum,
- 13.
-
laufende oder in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossene Insolvenzverfahren, in den vergangenen fünf Jahren gegen sie durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können,
- 14.
-
Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungs- und Werbungsversuch hindeuten können,
- 15.
-
Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen,
- 16.
-
Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und deshalb den Betroffenen in Konflikt mit seiner Verschwiegenheitspflicht führen können,
- 17.
-
anhängige Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren,
- 17a.
-
strafrechtliche Verurteilungen im Ausland,
- 18.
-
Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind,
- 19.
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drei Referenzpersonen (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Beruf, berufliche und private Anschrift und telefonische und elektronische Erreichbarkeit sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft) nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach Art. 12,
- 20.
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frühere Sicherheitsüberprüfungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
- 21.
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soweit erforderlich die Adressen eigener Internetseiten und die Mitgliedschaften in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken im Internet einschließlich der Nutzernamen.
(3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach Art. 11 oder 12 sind zur mitbetroffenen Person zusätzlich die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7, 12, 13 und 17 bis 19 genannten Daten anzugeben.
(4) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in Art. 5 Abs. 3 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze und Aufenthalte seit der Geburt, Geschwister, abgeschlossene Strafverfahren einschließlich Ermittlungsverfahren, abgeschlossene Disziplinarverfahren, alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der Deutschen Demokratischen Republik sowie zwei Auskunftspersonen (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, telefonische und elektronische Erreichbarkeit sowie Verhältnis zur Person) zur Identitätsprüfung der betroffenen Person anzugeben.