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Inhaltsverzeichnis
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Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) Vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164, 241) BayRS 2230-1-1-1-K (§§ 1–49)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Schulgemeinschaft (§§ 2–18a)
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Teil 3 Allgemeiner Schulbetrieb (§§ 19–30)
§ 19 Stundenplan, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
§ 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
§ 21 Schülerfirmen, Betriebspraktika und sonstige Praxismaßnahmen
§ 22 Beaufsichtigung
§ 23 Verbot von Rauschmitteln, Sicherstellung von Gegenständen
§ 24 Erhebungen
§ 25 Finanzielle Abwicklung über staatliche Schulkonten
§ 26 Sammlungen und Spenden (vergleiche Art. 84 BayEUG)
§ 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht
§ 28 Hausaufgaben
§ 29 Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
§ 30 Beendigung des Schulbesuchs
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Teil 4 Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz (§§ 31–36)
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Teil 5 Schülerunterlagen (vergleiche Art. 85 Abs. 1a BayEUG) (§§ 37–42)
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Teil 6 Mobile Sonderpädagogische Dienste (§ 43)
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Teil 7 Schulaufsicht (§§ 44–45)
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Teil 8 Datenschutz (§ 46)
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Teil 9 Schulische Angebote zur Erstintegration (§ 47)
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Teil 10 Schlussbestimmungen (§§ 48–49)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Modus-Maßnahmen
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Anlage 2 Verarbeitungsverfahren
Anlage 3 Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6
Inhalt
BaySchO
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 01.07.2016
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Teil 3 Allgemeiner Schulbetrieb
§ 19 Stundenplan, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
§ 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
§ 21 Schülerfirmen, Betriebspraktika und sonstige Praxismaßnahmen
§ 22 Beaufsichtigung
§ 23 Verbot von Rauschmitteln, Sicherstellung von Gegenständen
§ 24 Erhebungen
§ 25 Finanzielle Abwicklung über staatliche Schulkonten
§ 26 Sammlungen und Spenden (vergleiche Art. 84 BayEUG)
§ 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht
§ 28 Hausaufgaben
§ 29 Schülerinnen und Schüler ohne ständigen festen Aufenthalt
§ 30 Beendigung des Schulbesuchs