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Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397) BayRS 2012-1-1-I (Art. 1–102)
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I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (Art. 1–10)
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II. Abschnitt Befugnisse der Polizei (Art. 11–29)
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III. Abschnitt Datenverarbeitung (Art. 30–66)
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1. Unterabschnitt Datenerhebung (Art. 30–32a)
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2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung (Art. 33–52)
Art. 33 Offener Einsatz technischer Mittel
Art. 34 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Art. 35 Postsicherstellung
Art. 36 Besondere Mittel der Datenerhebung
Art. 37 Einsatz Verdeckter Ermittler
Art. 38 Einsatz von Vertrauenspersonen
Art. 39 Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme
Art. 40 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
Art. 41 Einsatz technischer Mittel in Wohnungen
Art. 42 Eingriffe in den Telekommunikationsbereich
Art. 43 Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter
Art. 44 Besondere Verfahrensregelungen für Maßnahmen nach den Art. 42 und 43
Art. 45 Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme
Art. 46 Rasterfahndung
Art. 47 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
Art. 47a Überwindung besonderer Sicherungen
Art. 48 Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung
Art. 49 Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Art. 50 Benachrichtigungspflichten
Art. 51 Protokollierung, Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Art. 52 Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
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3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung (Art. 53–65)
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4. Unterabschnitt Anwendung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Art. 66)
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IV. Abschnitt Vollzugshilfe (Art. 67–69)
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V. Abschnitt Zwang (Art. 70–86)
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VI. Abschnitt Entschädigungs-, Erstattungs- und Ersatzansprüche (Art. 87–90)
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VII. Abschnitt Opferschutz (Art. 91–92)
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VIII. Abschnitt Kostenwesen (Art. 93)
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IX. Abschnitt Richtervorbehalte; gerichtliches Verfahren (Art. 94–99)
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X. Abschnitt Schlussbestimmungen (Art. 100–102)
Anlage
Inhalt
PAG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.09.1990
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2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung
Art. 33 Offener Einsatz technischer Mittel
Art. 34 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Art. 35 Postsicherstellung
Art. 36 Besondere Mittel der Datenerhebung
Art. 37 Einsatz Verdeckter Ermittler
Art. 38 Einsatz von Vertrauenspersonen
Art. 39 Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme
Art. 40 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
Art. 41 Einsatz technischer Mittel in Wohnungen
Art. 42 Eingriffe in den Telekommunikationsbereich
Art. 43 Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter
Art. 44 Besondere Verfahrensregelungen für Maßnahmen nach den Art. 42 und 43
Art. 45 Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme
Art. 46 Rasterfahndung
Art. 47 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
Art. 47a Überwindung besonderer Sicherungen
Art. 48 Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung
Art. 49 Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Art. 50 Benachrichtigungspflichten
Art. 51 Protokollierung, Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Art. 52 Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit