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Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397) BayRS 2012-1-1-I (Art. 1–102)
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I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (Art. 1–10)
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II. Abschnitt Befugnisse der Polizei (Art. 11–29)
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III. Abschnitt Datenverarbeitung (Art. 30–66)
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1. Unterabschnitt Datenerhebung (Art. 30–32a)
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2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung (Art. 33–52)
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3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung (Art. 53–65)
Art. 53 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
Art. 55 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
Art. 56 Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
Art. 57 Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
Art. 58 Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
Art. 59 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
Art. 60 Datenempfang durch die Polizei
Art. 60a Zuverlässigkeitsüberprüfung
Art. 61 Datenabgleich innerhalb der Polizei
Art. 61a Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
Art. 62 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
Art. 63 Automatisiertes Abrufverfahren
Art. 64 Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 65 Auskunftsrecht
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4. Unterabschnitt Anwendung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Art. 66)
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IV. Abschnitt Vollzugshilfe (Art. 67–69)
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V. Abschnitt Zwang (Art. 70–86)
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VI. Abschnitt Entschädigungs-, Erstattungs- und Ersatzansprüche (Art. 87–90)
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VII. Abschnitt Opferschutz (Art. 91–92)
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VIII. Abschnitt Kostenwesen (Art. 93)
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IX. Abschnitt Richtervorbehalte; gerichtliches Verfahren (Art. 94–99)
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X. Abschnitt Schlussbestimmungen (Art. 100–102)
Anlage
Inhalt
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Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.09.1990
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3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung
Art. 53 Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
Art. 54 Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
Art. 55 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
Art. 56 Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
Art. 57 Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
Art. 58 Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
Art. 59 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
Art. 60 Datenempfang durch die Polizei
Art. 60a Zuverlässigkeitsüberprüfung
Art. 61 Datenabgleich innerhalb der Polizei
Art. 61a Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
Art. 62 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
Art. 63 Automatisiertes Abrufverfahren
Art. 64 Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 65 Auskunftsrecht