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Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826) BayRS 2020-3-1-I (Art. 1–108)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Landkreises (Art. 1–21)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Landkreises (Art. 22–54)
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Dritter Teil Landkreiswirtschaft (Art. 55–93)
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1. Abschnitt Haushaltswirtschaft (Art. 55–64)
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2. Abschnitt Kreditwesen (Art. 65–67)
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3. Abschnitt Vermögenswirtschaft (Art. 68–73)
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4. Abschnitt Unternehmen des Landkreises (Art. 74–85)
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5. Abschnitt Kassen- und Rechnungswesen (Art. 86–88a)
Art. 86 Kreiskasse
Art. 87 Übertragung von Kassen- und Rechnungsgeschäften
Art. 88 Rechnungslegung, Jahresabschluss
Art. 88a Konsolidierter Jahresabschluss
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6. Abschnitt Prüfungswesen (Art. 89–93)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 94–104)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 105–108)
Inhalt
LKrO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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5. Abschnitt Kassen- und Rechnungswesen
Art. 86 Kreiskasse
Art. 87 Übertragung von Kassen- und Rechnungsgeschäften
Art. 88 Rechnungslegung, Jahresabschluss
Art. 88a Konsolidierter Jahresabschluss