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Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826) BayRS 2020-3-1-I (Art. 1–108)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Landkreises (Art. 1–21)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Landkreises (Art. 22–54)
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1. Abschnitt Kreisorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 22–39)
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2. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 40–49)
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3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 50–54)
Art. 50 Gesetzmäßigkeit; Unparteilichkeit
Art. 50a Geheimhaltung
Art. 51 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Art. 52 Übernahme von Gemeindeaufgaben
Art. 53 Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Art. 54 Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug
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Dritter Teil Landkreiswirtschaft (Art. 55–93)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 94–104)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 105–108)
Inhalt
LKrO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
Art. 50 Gesetzmäßigkeit; Unparteilichkeit
Art. 50a Geheimhaltung
Art. 51 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Art. 52 Übernahme von Gemeindeaufgaben
Art. 53 Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Art. 54 Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug