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Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826) BayRS 2020-3-1-I (Art. 1–108)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Landkreises (Art. 1–21)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Landkreises (Art. 22–54)
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1. Abschnitt Kreisorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 22–39)
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2. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 40–49)
Art. 40 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse
Art. 41 Sitzungszwang; Beschlußfähigkeit
Art. 41a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Art. 42 Teilnahme- und Abstimmungspflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige
Art. 43 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung
Art. 44 Einschränkung des Vertretungsrechts
Art. 45 Form der Beschlußfassung; Wahlen
Art. 46 Öffentlichkeit
Art. 47 Handhabung der Ordnung
Art. 48 Niederschrift
Art. 49 (aufgehoben)
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3. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 50–54)
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Dritter Teil Landkreiswirtschaft (Art. 55–93)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 94–104)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 105–108)
Inhalt
LKrO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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(aufgehoben)