Inhalt
    
    
            
              Art. 9
               Lehramt an Mittelschulen 
              
             
            Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfaßt:
            
              - 1.
- 
                das erziehungswissenschaftliche Studium, 
- 2.
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                das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen, 
- 3.
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                das Studium eines Unterrichtsfachs.