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BayLBG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 12.12.1995
Art. 17
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:
1.
das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
2.
das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder
3.
das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.