Inhalt
Art. 9
Lehramt an Mittelschulen
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfaßt:
- 1.
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das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
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das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen,
- 3.
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das Studium eines Unterrichtsfachs.