Inhalt
Art. 11
Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt:
- 1.
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das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
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das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.