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BayLBG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 12.12.1995
Art. 11
Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt:
1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
2.
das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.