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BayLBG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 12.12.1995
Art. 8
Lehramt an Grundschulen
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfaßt:
1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
2.
das Studium der Didaktik der Grundschule,
3.
das Studium eines Unterrichtsfachs.