Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik – KommHV-Kameralistik) Vom 3. Dezember 1976 (BayRS Nr. II S. 443) BayRS 2023-1-I (§§ 1–89)
Bereich erweitern
Abschnitt 1 Haushaltsplan (§§ 1–6)
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Grundsätze für die Veranschlagung (§§ 7–15)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Deckungsgrundsätze (§§ 16–19)
Bereich erweitern
Abschnitt 4 Rücklagen (§§ 20–21)
Bereich erweitern
Abschnitt 5 Ausgleich des Haushalts (§§ 22–23)
Bereich erweitern
Abschnitt 6 Finanzplanung (§ 24)
Bereich erweitern
Abschnitt 7 Besondere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft (§§ 25–36)
Bereich erweitern
Abschnitt 8 Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren (§ 37)
Bereich erweitern
Abschnitt 9 Kassenanordnungen (§§ 38–41)
Bereich erweitern
Abschnitt 10 Aufgaben und Organisation der Kasse (§§ 42–46)
Bereich erweitern
Abschnitt 11 Zahlungsverkehr (§§ 47–56)
Bereich erweitern
Abschnitt 12 Verwaltung der Kassenmittel, der Wertgegenstände und anderer Gegenstände (§§ 57–60)
Bereich reduzieren
Abschnitt 13 Buchführung (§§ 61–74)
Bereich erweitern
Erster Unterabschnitt Allgemeines (§§ 61–63)
Bereich reduzieren
Zweiter Unterabschnitt Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen (§§ 64–71)
§ 64 Zeitliche und sachliche Buchung
§ 65 Zeitbuch
§ 66 Buchungstag
§ 67 Sachbuch
§ 68 Buchungen im Sachbuch
§ 69 Weitere Bücher
§ 70 Absetzungen von Einzahlungen und Auszahlungen
§ 71 Belege
Bereich erweitern
Dritter Unterabschnitt Tagesabschluß, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluß (§§ 72–74)
Bereich erweitern
Abschnitt 14 Nachweise über das Vermögen (§§ 75–76)
Bereich erweitern
Abschnitt 15 Jahresrechnung (§§ 77–82)
Bereich erweitern
Abschnitt 16 Sonderkassen, gesonderte Kassen (§§ 83–85)
Bereich erweitern
Abschnitt 17 Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 86–89)
Anlage Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks
Inhalt
KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 64
Zeitliche und sachliche Buchung
Die Einzahlungen und Auszahlungen sind in zeitlicher Reihenfolge im Zeitbuch und in sachlicher Ordnung im Sachbuch zu buchen.