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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik – KommHV-Kameralistik) Vom 3. Dezember 1976 (BayRS Nr. II S. 443) BayRS 2023-1-I (§§ 1–89)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Haushaltsplan (§§ 1–6)
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Grundsätze für die Veranschlagung (§§ 7–15)
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Deckungsgrundsätze (§§ 16–19)
  • Bereich erweiternAbschnitt 4 Rücklagen (§§ 20–21)
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Ausgleich des Haushalts (§§ 22–23)
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Finanzplanung (§ 24)
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Besondere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft (§§ 25–36)
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Elektronische Kommunikation, automatisierte Verfahren (§ 37)
  • Bereich erweiternAbschnitt 9 Kassenanordnungen (§§ 38–41)
  • Bereich erweiternAbschnitt 10 Aufgaben und Organisation der Kasse (§§ 42–46)
  • Bereich erweiternAbschnitt 11 Zahlungsverkehr (§§ 47–56)
  • Bereich erweiternAbschnitt 12 Verwaltung der Kassenmittel, der Wertgegenstände und anderer Gegenstände (§§ 57–60)
  • Bereich reduzierenAbschnitt 13 Buchführung (§§ 61–74)
  • Bereich erweiternErster Unterabschnitt Allgemeines (§§ 61–63)
  • Bereich erweiternZweiter Unterabschnitt Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen (§§ 64–71)
  • Bereich erweiternDritter Unterabschnitt Tagesabschluß, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluß (§§ 72–74)
  • Bereich erweiternAbschnitt 14 Nachweise über das Vermögen (§§ 75–76)
  • Bereich erweiternAbschnitt 15 Jahresrechnung (§§ 77–82)
  • Bereich erweiternAbschnitt 16 Sonderkassen, gesonderte Kassen (§§ 83–85)
  • Bereich erweiternAbschnitt 17 Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 86–89)
  • Anlage Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks

Inhalt

KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976
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Abschnitt 13 Buchführung

Erster Unterabschnitt Allgemeines (§§ 61–63)
Zweiter Unterabschnitt Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen (§§ 64–71)
Dritter Unterabschnitt Tagesabschluß, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluß (§§ 72–74)
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