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Inhaltsverzeichnis
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Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2002 (GVBl. S. 42, 43) BayRS 2122-3-G (Art. 1–105)
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Erster Teil Ärzte (Art. 1–41)
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Abschnitt I Organisation der Berufsvertretung (Art. 1–16)
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Abschnitt II Berufsausübung (Art. 17–20)
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Abschnitt III Spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin; Praktische Ärzte (Art. 21–26)
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Abschnitt IV Weiterbildung (Art. 27–36)
Art. 27 Bezeichnungen
Art. 28 Fachrichtungen
Art. 29 Anerkennung zum Führen von Bezeichnungen
Art. 30 Ablauf der Weiterbildung
Art. 31 Weiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsstätten
Art. 32 Erteilung von Weiterbildungsermächtigungen und Zulassung von Weiterbildungsstätten
Art. 33 Anerkennungsverfahren zum Führen einer Bezeichnung
Art. 34 Fachgebietsgrenzen
Art. 35 Erlass und Inhalt der Weiterbildungsordnung
Art. 36 Geltung von Anerkennungen
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Abschnitt V Berufsaufsicht (Art. 36a–41)
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Zweiter Teil Zahnärzte (Art. 42–46)
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Dritter Teil Tierärzte (Art. 47–51a)
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Vierter Teil Apotheker (Art. 52–59)
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Fünfter Teil Psychotherapeuten (Art. 60–65)
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Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit (Art. 66–102)
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Siebter Teil Schlussbestimmungen (Art. 103–105)
Inhalt
HKaG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 06.02.2002
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Abschnitt IV Weiterbildung
Art. 27 Bezeichnungen
Art. 28 Fachrichtungen
Art. 29 Anerkennung zum Führen von Bezeichnungen
Art. 30 Ablauf der Weiterbildung
Art. 31 Weiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsstätten
Art. 32 Erteilung von Weiterbildungsermächtigungen und Zulassung von Weiterbildungsstätten
Art. 33 Anerkennungsverfahren zum Führen einer Bezeichnung
Art. 34 Fachgebietsgrenzen
Art. 35 Erlass und Inhalt der Weiterbildungsordnung
Art. 36 Geltung von Anerkennungen