Inhalt
    
    
        
          § 1
           Stiftung und das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung 
          
         
        (1) Die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
        (2) 1Die Bestimmungen des Gesetzes über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung (TFoStG) sind für die Stiftung unmittelbar anzuwenden und im Zweifel vorrangig gegenüber den nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen. 2Das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist zugleich Bestandteil dieser Satzung.