Inhalt
§ 1
Stiftung und das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung
(1) Die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
(2) 1Die Bestimmungen des Gesetzes über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung (TFoStG) sind für die Stiftung unmittelbar anzuwenden und im Zweifel vorrangig gegenüber den nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen. 2Das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung ist zugleich Bestandteil dieser Satzung.