Inhalt
§ 23
Schriftliche Prüfung
1Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Prüfungsaufgaben:
- 1.
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- a)
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Kataster, fünf Stunden, wenn der Anwärter oder die Anwärterin ein Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Ausbildungsamt gewählt hat, oder
- b)
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Kartographie, fünf Stunden, wenn der Anwärter oder die Anwärterin das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Ausbildungsamt gewählt hat,
- 2.
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Landesvermessung, drei Stunden,
- 3.
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Digitalisierung und Geodaten, drei Stunden,
- 4.
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Verwaltung und Recht, drei Stunden.
2Im Rahmen eines späteren Wechsels der Tätigkeit in den Bereich des jeweils anderen Themengebiets ist die hierfür notwendige schriftliche Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a oder Buchst. b nachzuholen.