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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation (FachV-VermGeo) Vom 28. September 2012 (GVBl. S. 493) BayRS 2038-3-5-5-F (§§ 1–64)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Einstellung, Ausbildung und Prüfung (§§ 2–25)
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Teil 3 Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen (§§ 26–49)
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Teil 4 Ausbildungsqualifizierung (§§ 50–55)
§ 50 Zuständigkeit, Bekanntmachung
§ 51 Meldung zum Zulassungsverfahren
§ 52 Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung
§ 53 Durchführung und Inhalt des Zulassungsverfahrens
§ 54 Ergebnis, Rangliste
§ 55 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung
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Teil 5 Modulare Qualifizierung (§§ 56–62)
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Teil 6 Schlussvorschriften (§§ 63–64)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012
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Teil 4 Ausbildungsqualifizierung
§ 50 Zuständigkeit, Bekanntmachung
§ 51 Meldung zum Zulassungsverfahren
§ 52 Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung
§ 53 Durchführung und Inhalt des Zulassungsverfahrens
§ 54 Ergebnis, Rangliste
§ 55 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung