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FachV-VI
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 24.04.2012
§ 21
Prüferinnen und Prüfer
1Die Prüferinnen und Prüfer bewerten die schriftlichen Arbeiten sowie die projektbezogenen Studienarbeiten, wirken bei der Abnahme der mündlichen Prüfung mit und überprüfen auf Antrag die automatisierte Auswertung des IT-Tests. 2Sie werden vom Prüfungsausschuss bestimmt.