Inhalt
§ 25
Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsfächer:
- 1.
-
Allgemeines Polizeirecht,
- 2.
-
Beamtenrecht,
- 3.
-
Besonderes Sicherheitsrecht,
- 4.
-
Strafrecht,
- 5.
-
Verkehrsrecht,
- 6.
-
Fahrausbildung,
- 7.
-
Geschlossener Einsatz,
- 8.
-
Informationstechnologie,
- 9.
-
Kriminalistik,
- 10.
-
Sachbearbeitung,
- 11.
-
Waffen- und Schießausbildung,
- 12.
-
Polizeiliches Einsatzverhalten,
- 13.
-
Berufsethik,
- 14.
-
Englisch,
- 15.
-
Einsatzbezogene polizeiliche Selbstverteidigung und Eigensicherung,
- 16.
-
Kommunikation und Konfliktbewältigung,
- 17.
-
Politische Bildung/Zeitgeschehen und
- 18.
-
Sport.
2Im Ausbildungsplan können weitere Ausbildungsfächer festgelegt werden.
(2) Gliederung, Inhalte und Lernziele der Ausbildungsfächer, Anzahl und Verteilung der Unterrichtsstunden sowie Methodik und Didaktik der Vermittlung werden im Ausbildungsplan festgelegt.