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FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 21
Ziele der Ausbildung
1Die praxisorientierte Ausbildung vermittelt den Beamten und Beamtinnen die zur Erfüllung der Aufgaben der Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes erforderlichen Schlüsselqualifikationen. 2Durch die Vermittlung fachlicher Kenntnisse, praktischer Fertigkeiten sowie der Förderung und Steigerung persönlicher und sozialer Kompetenzen werden die Beamten und Beamtinnen für ihre Tätigkeit im Streifendienst und im geschlossenen Einsatz qualifiziert.