Inhalt
§ 48
Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst
- 1.
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eine mindestens einmonatige Einführung,
- 2.
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eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
- 3.
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die praktische Ausbildung.