Inhalt
§ 8
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten
Jugendliche mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten werden in die Schule aufgenommen, die ihren sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann; bei der Entscheidung soll auch die konkrete Situation der Jugendlichen in ihrem Umfeld berücksichtigt werden.