Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Förderberufsschulordnung – BSO-F) Vom 26. Oktober 2009 (GVBl S. 580) BayRS 2233-2-2-K (§§ 1–36)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeines (§§ 1–2)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat (§§ 3–5)
Bereich reduzieren
Dritter Teil Schulische Förderung (§§ 6–14)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Verpflichtung und Berechtigung zum Schulbesuch(vgl. Art. 41 BayEUG) (§ 6)
§ 6 Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sowie Ausbildungs- und Förderformen(vgl. Art. 19 bis 21 BayEUG) (§§ 7–14)
Bereich erweitern
Vierter Teil Aufnahme und Schulwechsel (§§ 15–18)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Schulbetrieb (§§ 19–27)
Bereich erweitern
Sechster Teil Leistungsnachweise, Zeugnisse, Abschlüsse, Berufsschulpflicht(Art. 52, 54 und 55 BayEUG) (§§ 28–34)
Bereich erweitern
Siebter Teil Schlussvorschriften (§§ 35–36)
[Schlussformel]
Bereich erweitern
Anlage Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Inhalt
BSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.10.2009
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 1 Verpflichtung und Berechtigung zum Schulbesuch
(vgl. Art. 41 BayEUG)
§ 6 Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung