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BayBG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008
Art. 24
Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.