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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500) BayRS 2030-1-1-F (Art. 1–147)
Art. 1 Geltungsbereich
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (Art. 2–17)
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Teil 2 Beamtenverhältnis (Art. 18–54)
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Abschnitt 1 Ernennungen (Art. 18–21)
Art. 18 Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
Art. 19 (aufgehoben)
Art. 20 Stellenausschreibungen
Art. 21 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung
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Abschnitt 2 Begründung des Beamtenverhältnisses (Art. 22–25)
Abschnitt 3 (aufgehoben)
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Abschnitt 4 Führungspositionen auf Zeit und auf Probe (Art. 45–46)
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Abschnitt 5 Abordnung und Versetzung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (Art. 47–49)
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Abschnitt 6 Rechtsstellung der Beamten, Beamtinnen, Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften (Art. 50–54)
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Teil 3 Beendigung des Beamtenverhältnisses (Art. 55–72)
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Teil 4 Rechtliche Stellung der Beamten und Beamtinnen (Art. 73–111)
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Teil 5 Landespersonalausschuss (Art. 112–120)
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Teil 6 Besondere Beamtengruppen (Art. 121–134)
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Teil 7 Besondere Vorschriften für die unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Art. 135–137)
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Teil 8 Dienstherrnwechsel (Art. 138–140)
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Teil 9 Übergangsregelungen und Schlussvorschriften (Art. 141–147)
[Schlussformel]
Inhalt
BayBG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 29.07.2008
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Abschnitt 1 Ernennungen
Art. 18 Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
Art. 19 (aufgehoben)
Art. 20 Stellenausschreibungen
Art. 21 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung