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BFSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 25.05.2023
§ 6
Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5
Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt voraus:
1.
für die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement
a)
einen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
b)
die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangstufe 11 des Gymnasiums,
2.
für die Berufsfachschule für technische Assistentinnen und Assistenten für Informatik einen mittleren Schulabschluss.