Inhalt
§ 6
Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5
Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt voraus:
- 1.
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für die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement
- a)
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einen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
- b)
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die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangstufe 11 des Gymnasiums,
- 2.
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für die Berufsfachschule für technische Assistentinnen und Assistenten für Informatik einen mittleren Schulabschluss.