Inhalt
§ 9
Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb
(1) Ort mit Heilquellenkurbetrieb ist ein Kurort, der über eine staatlich anerkannte Quelle mit natürlichem Heilwasser verfügt, das therapeutisch genutzt wird.
(2) Ort mit Heilstollenkurbetrieb ist ein Kurort, der
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über einen Stollen, z.B. eine Höhle oder ein Bergwerk verfügt, dessen spezifische Eigenschaften therapeutisch genutzt werden,
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ein wissenschaftlich anerkanntes und bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine Luftqualität im Stollen besitzt, deren Eigenschaften periodisch überprüft werden, und
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eine bioklimatisch günstige Lage aufweist.
(3) Ort mit Peloid-Kurbetrieb ist ein Kurort, der über Heilmoore aus ortstypischen Lagerstätten verfügt, die therapeutisch genutzt werden.