Inhalt
1Waldheilbad ist ein Kurort, der
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über Kurwald mit einem Waldareal mit einer Fläche von mindestens 12 ha oder mindestens zwei Waldarealen mit einer Fläche von je mindestens 6 ha verfügt, der in besonderer Weise für die indikationsbezogene therapeutische oder rehabilitative Behandlung geeignet ist (Heilwald),
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über ein geeignetes, auf den Heilwald abgestimmtes Nutzungskonzept verfügt,
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ein geeignetes Waldgestaltungskonzept vorweist,
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über ein umfassendes Angebot geeigneter Kurbetriebe und Kureinrichtungen zur Durchführung der Waldkuren einschließlich therapeutischer Behandlung verfügt und
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sich mindestens zehn Jahre als Kurort bewährt hat.
2Kurwald ist Wald, der für die natürliche Gesunderhaltung und die Gesundheitsvorsorge des Menschen in herausgehobener Weise geeignet ist.