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Inhaltsverzeichnis
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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau Vom 1. Dezember 1987 (Art. 1–12)
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
[Schlussformel]
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Anhang 1 Statut der Ständigen Gewässerkommission
Anhang 2 Schlußprotokoll
Erklärung Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Vertrag über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits
(Anhang) Maßnahmen des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.1991
Fassung: 01.12.1987
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Artikel 8
Dieser Vertrag gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits sowie für das Gebiet der Republik Österreich andererseits.