LG München I: Abgestimmte Verhaltensweise, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Verfahrensaussetzung, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Richterlicher Hinweis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Neuer Sachvortrag, Kontrahierungszwang, Anordnung einer Sicherheitsleistung, Schlechte Vermögensverhältnisse, Inhaltliche Bestimmtheit, Elektronischer Rechtsverkehr, Ordnungsmittelverfahren, Wiederholungsgefahr, Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, Kartellrechtswidriges Verhalten, Vollstreckungsgericht, Unterlassungsanspruch, Unentgeltlichkeit
Endurteil vom 28.05.2025 – 37 O 2223/25