OLG München: Festsetzung des Streitwerts, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung, Höherer Streitwert, Erhöhung des Streitwerts, Streitwertbeschwerde, Vermögensrechtliche Streitigkeit, Gesetzlicher Vertreter, Außergerichtliche Kosten, Obergerichtliche Rechtsprechung, Ordnungshaft, Dauerschuldverhältnisse, Unterlassungsantrag, Wirtschaftlicher Nachteil, Kostenentscheidung, Kostenrecht, Wirtschaftliches Interesse, Landgerichte, Beschlüsse, Ordnungsgeld
Beschluss vom 17.09.2025 – 31 W 1069/25 e