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VGH München: Keine Antragsbefugnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage bezüglich einer Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast, soweit es um die Funkstrahlung geht; Vorrang des Verfahrens über die Standortbescheinigung
Beschluss vom 18.01.2022 – 1 CS 21.2386