VG Augsburg: Abstandsflächenverstoß, Abstandsflächentiefe, Abstandsflächenrecht, Beiladung, Rücksichtnahmegebot, Nachbargrundstück, Erteilte Baugenehmigung, Nachbarliche Rücksichtnahme, Grundstücksgrenze, Nachbarrechtlicher, Überbaubare Grundstücksfläche, Atypische Grundstückssituation, Benachbarte Grundstücke, Grundstückseigentümer, Angrenzende Grundstücke, Eigenes Grundstück, Verwaltungsgerichte, Nachbarliche Belange, Nachbarschützende Vorschrift, Wohngebäude
Urteil vom 07.04.2022 – Au 5 K 20.1822