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18 Treffer in 18 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erfolglose Klage gegen Ablehnung der Dezemberhilfe 2020 (Corona-Hilfe)

    Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.982

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

    Beschluss vom 26.03.2020 – 11 CS 19.2047

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

    Beschluss vom 11.03.2020 – 11 CS 20.85

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden aus den Branchen, Luftfahrttechnik, Automobilindustrie usw. bei der präzisen Vermessung der von diesen Kunden gefertigten Teile, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig, Fernwirkungen der Corona-Pandemie nicht ausreichend, kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.164

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

    Beschluss vom 02.03.2020 – 11 B 19.2184

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Rücknahme eines Zuwendungsbescheids/Rückforderung einer Zuwendung (Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern) – Anfechtungsklage

    Urteil vom 07.04.2021 – M 31 K 20.4046

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 15.11.2021 – W 8 K 21.1000

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.289

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

    Beschluss vom 05.06.2020 – 11 CS 20.310

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Dezemberhilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November/Dezember 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen bzw. der unsicheren Pandemielage nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.577

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Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe
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  • Dezemberhilfe
  • endgültige Ablehnung der begehrten Förderung
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  • kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern
  • kein Vertrauensschutz
  • keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht
  • keine direkte oder indirekte Betroffenheit
  • keine Willkür
  • maßgebliche Verwaltungspraxis
  • maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
  • Nachweis der Fachkunde für den Taxen- und Mietwagenverkehr
  • Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis
  • Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung
  • Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe
  • Rücknahme der Entscheidung über eine bestandene Prüfung
  • Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig
  • unrichtige oder unvollständige Angaben
  • Vertrauensschutz (verneint)
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