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  • Gerichtsentscheidung

    VG Bayreuth: Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Unerreichbarkeit des Klägers

    Urteil vom 30.09.2020 – B 6 K 19.717

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Schlagworte Schlagworte
  • Ausweisung eines als Flüchtling anerkannten Syrers
  • Ausweisungsinteresse
  • Auswirkung der Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe durch Strafvollstreckungsgericht
  • Befristung der Wirkungen der Ausweisung
  • Befristung der Wirkungen der Ausweisung vor 21.08.2019
  • Beginn der Befristung des Titelerteilungsverbots bei inlandsbezogener Ausweisung mit Bestandskraft der Ausweisung
  • besonderer Ausweisungsschutz für anerkannten Flüchtling
  • Besonderer Ausweisungsschutz für anerkannten Flüchtling (abgelehnt): Verurteilung wegen schwerer Straftat (Betäubungsmitteldelikte) und erhöhte Gefahr der erneuten Begehung vergleichbar gravierender Delikte
  • Einreiseverbot
  • Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (abgelehnt)
  • Fortführung des Verpflichtungsklageverfahrens durch die vor Zuweisung eines neuen Wohnsitzes nach Haftentlassung zuständige Beklagte
  • Rechtsschutzbedürfnis bei Nichterreichbarkeit für Übermittlung der Ladung
  • Rechtsschutzbedürfnis bei Nichterreichbarkeit für Übermittlung der Ladung zur mündlichen
  • Spezielles Titelerteilungsverbot für anerkannten Flüchtling bei besonders schwerwiegendem Ausweisungsinteresse
  • Strafbarkeit bei Wiedereinreise (nur) mit durch Ausreise erloschener Duldung und entgegen einem Einreiseverbot
  • Titelerteilungsverbot
  • Verhältnismäßigkeit einer inlandsbezogenen Ausweisung
  • Verhältnismäßigkeit einer inlandsbezogenen Ausweisung: Verschlechterung der Rechtsposition durch „Rückstufung“ auf Duldung und verhaltenssteuernde Wirkung (bejaht)
  • Verhandlung seitens der Prozessbevollmächtigten (offengelassen)
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