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OLG München: Testamentsauslegung: Kein Gesamtverfügungswillen bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen und eindeutig abgrenzbaren Bestandteils des Vermögens (hier: Kapitalvermögen mit einem Anteil von 20% am Gesamtvermögen)
Beschluss vom 21.04.2026 – 33 Wx 169/25 e