OLG München: Fehlerhafte Beweiswürdigung, Eigene Beweiswürdigung, festgestellter Sachverhalt, Mängelrüge, Erstgericht, Darlegungs- und Beweislast, Werkvertrag, Rechtsfehler, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Abrechnungsverhältnis, Vergütungsabrede, Erstinstanzliche Feststellungen, Rücknahme der Berufung, Fliesenarbeiten, Überzeugungsbildung, Vorbringen erster Instanz, Fehlende Fälligkeit, Andere Schuldverhältnisse, Schlußrechnung, Aussicht auf Erfolg
Hinweisbeschluss vom 22.04.2020 – 28 U 345/20 Bau