OLG Bamberg: Sonderkündigungsrecht, Telekommunikationsvertrag, Außerordentliche Kündigung, Verbraucherverband, Verbraucherinteressen, Verbraucherschutzgesetz, Abmahnungskosten, Kündigungsrecht, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gesetzgebungsverfahren, Fehlende Leistungsfähigkeit, Wohnsitzwechsel, Geschäftsführung ohne Auftrag, Vorzeitige Beendigung, Geschuldete Leistung, Geschäftliche Handlung, Interessenausgleich, Kostenentscheidung, objektivierter Wille des Gesetzgebers, Telekommunikationsdienstleistungen
Endurteil vom 27.11.2024 – 3 UKl 7/24 e