LG München I: Fälligkeitsmitteilung, Urkundsverfahren, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Zahlungsfrist, Fälligkeit des Kaufpreises, Rechtzeitigkeit der Zahlung, Gesamtgläubiger, Sofortiges Anerkenntnis, Notarieller Kaufvertrag, Ermächtigung des Notars, Anderweitige Erledigung, Ungeteilte Erbengemeinschaft, Qualifizierte elektronische Signatur, Klageabweisung, Formlose Mitteilung, Aufgabe zur Post, Miteigentumsanteil
Endurteil vom 22.03.2024 – 6 O 16054/20