AG Freising: Tagessatzhöhe, Wohnanschrift, Postsendungen, Tatmehrheit, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Tatplan, Notwendige Auslagen, Zustellungsnachweis, Bitcoins, Tatbezeichnung, Wirkstoffgehalt, Gesamtgeldstrafe, Bestellung, Verschiedene Betäubungsmittel, Schuldangemessenheit, Rechtskräftige, Testkäufe, Freiheitsstrafe, Inaugenscheinnahme
Urteil vom 21.07.2022 – 5 Ds 502 Js 4456/21